Wartung gemäß EN 12056
Wartung für Pumpen und Hebeanlagen
Die DIN EN 12056-4 schreibt für Abwasserhebeanlagen eine regelmäßige Wartung vor, die von einem Fachkundigen durchgeführt werden muss. Die Wartungsintervalle sind abhängig von der Art der Anlage und dem Standort, wobei gewerbliche Anlagen häufiger gewartet werden müssen als Einfamilienhäuser.
Wartungspflicht und Intervalle:
DIN EN 12056-4, Abschnitt 8: Die Norm schreibt eine regelmäßige Wartung durch einen Fachkundigen vor.
Wartungsintervalle:
Gewerbliche Betriebe: Alle 3 Monate.
Mehrfamilienhäuser: Alle 6 Monate.
Einfamilienhäuser: Jährlich.
Montagsinspektion: Nach DIN EN 12056-4 sollten monatlich Inspektionen durch den Betreiber durchgeführt werden.
Wartung umfassen sollte:
Prüfung der Dichtheit:
Überprüfung der Schieber und Rückflussverhinderer:
Reinigung der Pumpe und angeschlossener Leitungen:
Prüfung des Laufrades und der Lager:
Ölstandskontrolle und gegebenenfalls Ölwechsel:
Reinigung des Behälters:
Visuelle Kontrolle des elektrischen Teils:
Visuelle Kontrolle des Sammelbehälters:
Wichtige Hinweise:
Nach der Wartung sollte ein Probelauf durchgeführt und ein Protokoll erstellt werden.
Die Wartungsintervalle können in Abhängigkeit von der Wasserqualität und der Nutzung der Anlage angepasst werden.
Es empfiehlt sich, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen, um sicherzustellen, dass die Wartung regelmäßig und fachgerecht durchgeführt wird.
Die DIN EN 12056-4 dient dazu, die Sicherheit und Funktionalität von Abwasserhebeanlagen zu gewährleisten. Eine regelmäßige Wartung ist wichtig, um die Lebensdauer der Anlage zu verlängern und Schäden zu vermeiden.