Generalinspektion nach DIN 4040-100

Fettabscheider Funktion

Funktion Fettabscheider

Gemäß DIN 4040-100 müssen Fettabscheider vor Inbetriebnahme und danach in Abständen von 5 Jahren, nach vorheriger vollständigen Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb überprüft werden.

Auflage durch die Behörde?

Dabei müssen folgende Punkte geprüft bzw. erfasst werden:

  • Aufnahme der Fettabscheideranlage mit Erfassung aller relevanten Daten (Typ, Zulassung usw.)

  • Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch

  • Bemessung der Fettabscheideranlage

  • baulicher Zustand und Dichtigkeit der Anlage

  • Erstellung eines Gutachtens zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

Planung von Fettabscheidern

Eines der wichtigsten Kriterien ist die Auswahl des Rohrwerkstoffes für die Zulaufleitung zum Fettabscheider sowie deren ordnungsgemäße Verlegung um Fettansammlungen möglichst zu vermeiden. Zulaufleitungen in frostgefährdeten Räumen sollten isoliert und mit einer Rohrbegleitheizung versehen werden. Die Abflussleitungen sind mit ausreichend Reinigungsöffnungen zu versehen um eine Inspektion bzw. Reinigung zu ermöglichen. Die Rohrleitung ist so zu verlegen, dass die Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5m/s nicht unterschritten wird.

Abflussleitungen und Fettabscheider sind grundsätzlich mit eine Be- und Entlüftung zu versehen. Diese sind über Dach zu führen. Hier ist ein ausreichender Abstand zu den Ansaugleitungen von Lüftungs- und Klimaanlagen vorzusehen. An diese Lüftungsleitungen dürfen keine weiteren Lüftungsleitungen (z.B. für eine nachgeschaltete Hebeanlage) angeschlossen werden!

Für die Berechnung der Nenngröße des Fettabscheiders können verschiedene Verfahren verwendet werden sofern von der zuständigen Behörde kein anderes Verfahren gefordert wird.
1. durch Messung des Spitzenschmutzwasserabflusses in l/s während der Betriebszeit
2. durch ein vereinfachtes Verfahren nach Art des Betriebes für gewerbliche Küchen , Fleischverarbeitungsbetrieben u.a.
3. durch Berechnung des maximalen Schmutzwasserabflusses der verursachenden Einrichtingsgegeständen

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